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   EuGH, 01.10.1981 - 196/80   

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https://dejure.org/1981,1660
EuGH, 01.10.1981 - 196/80 (https://dejure.org/1981,1660)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.1981 - 196/80 (https://dejure.org/1981,1660)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1981 - 196/80 (https://dejure.org/1981,1660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Anglo-Irish Meat Company

    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - WARENTARIFIERUNG - GETRENNTE RINDERVORDERVIERTEL , VON DENEN DER ERSTE HALSWIRBEL ( ATLAS ) ENTFERNT WORDEN IST - EINORDNUNG IN DIE TARIFSTELLE 02.01 A II A 4 AA - ANWENDUNG DER ENTSPRECHENDEN WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE

  • EU-Kommission

    Anglo-Irish Meat Company

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1380/75/EWG vom 29.05.1975; ; Verordnung Nr. 974/71/EWG vom 12.05.1971

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFNUMMERN - WARENTARIFIERUNG - GETRENNTE RINDERVORDERVIERTEL , VON DENEN DER ERSTE HALSWIRBEL ( ATLAS ) ENTFERNT WORDEN IST - EINORDNUNG IN DIE TARIFSTELLE 02.01 A II A 4 AA - ANWENDUNG DER ENTSPRECHENDEN WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 2263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.09.1980 - 795/79

    Pesch

    Auszug aus EuGH, 01.10.1981 - 196/80
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil in der Rechtssache 795/79, Pesch) sei ein ausführender Mitgliedstaat, der von der in Artikel 2a der Verordnung Nr. 974/71 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch mache, an die von einem einführenden Mitgliedstaat vorgenommene Warentarifierung gebunden, solange keine endgültige Auslegung im Wege der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung vorgesehenen Verfahren erreicht worden sei.

    Werde die erste Frage vom Gerichtshof bejaht, die zweite dagegen verneint, so führe das zwangsläufig dazu, daß ein Im- oder Exporteur willkürlichen und möglicherweise unsachlichen Tarifierungsentscheidungen der Mitgliedstaaten völlig ausgeliefert sei und trotz der Ausführungen in dem bereits erwähnten Urteil Pesch über kein Mittel verfüge, Rechtsschutz mit Hilfe der hierzu durch das Gemeinschaftsrecht eingeführten Verfahren zu erlangen.

    Zwischen der Rechtssache 795/79 und dem vorliegenden Fall sei nach drei Gesichtspunkten zu differenzieren.

    Wie der Gerichtshof kürzlich in seinem Urteil vom 18. September 1980 (Pesch, 795/79, Slg. S. 2705) ausgeführt hat, entspricht diese Regelung den für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und das Wirken der Ausgleichsbeträge geltenden allgemeinen Grundsätzen.

  • EuGH, 04.07.1978 - 5/78

    Milchfutter GmbH & Co KG / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 01.10.1981 - 196/80
    Nach der Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 5/78, Milchfutter, habe eine von einem Mitgliedstaat vorgenommene Tarifierung nicht zwangsläufig Bindungswirkung für einen anderen Mitgliedstaat.

    Diese Rechtsprechung zeige, daß der Gerichtshof sich den Schlußanträgen von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache 5/78 angeschlossen habe, wonach.

    21 Wie der Gerichtshof in früheren Entscheidungen ausgeführt hat (Urteil vom 4. Juli 1978, Milchfutter, 5/78, Slg. S. 1597; Urteil vom 28. März 1979, Biegi, 158/78, Slg. S. 1103), wäre es vorbehaltlich einer ausdrücklichen Bestimmung unangebracht, wenn die Positionen des Gemeinsamen Zolltarifs für ein und dasselbe Erzeugnis je nachdem, ob es sich um dessen Tarifierung zum Zwecke der Erhebung von Zöllen, der Anwendung des Systems der Gemeinsamen Marktorganisationen oder desjenigen der Währungsausgleichsbeträge handelt, in unterschiedlicher Weise angewendet würden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-201/99

    Deutsche Nichimen

    18: - Siehe Urteil in der Rechtssache 158/78, Biegi, Slg. 1979, 1103, Randnr. 11, und 196/80, Anglo-Irish Meat Company, Slg. 1981, 2263, Randnr. 25.19: - Rechtssache C-11/93, Siemens Nixdorf, Slg. 1994, I-1945, Nummer 17.20: - Obwohl die Unterpositionen der Position 8528 vom hier maßgeblichen Zeitraum bis zum Erlass der Verordnung Nr. 884/94 durch die Verordnung (EWG) Nr. 2505/92 vom 14. Juli 1992 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (ABl. L 267, S. 1) umfassend geändert wurden, betrafen diese Änderungen nur die Abmessungen, das Verhältnis der Breite zur Höhe und Abtastparameter von Bildschirmgeräten.
  • EuGH, 15.10.1985 - 125/84

    Continental Irish Meat / Minister for Agriculture

    Zur Begründung dieser Ansicht führt die Klägerin die Urteile des Gerichtshofes vom 18. September 1980 in der Rechtssache 795/79 (Pesch, Slg. 1980, 2705) und vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 196/80 (Anglo-Irish Meat, Sig. 1981, 2263) an.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 254/85

    Irish Grain Board (Trading) Limited (in Liquidation) gegen

    Diese Ausführungen würden bestätigt durch die Urteile vom 18. September 1980 in der Rechtssache 795/79 (Handelmaatschappij Pesch & Co. BV, Slg. 1980, 2705) und vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 196/80 (Anglo-Irish Meat Company Ltd, Slg. 1981, 2263).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1985 - 125/84

    Continental Irish Meat Ltd gegen Minister for Agriculture. -

    Ich möchte diese Regelung jedoch nur in groben Zügen darstellen, da Sie sie gerade unter Berücksichtigung der Bestimmung, zu der das vorlegende Gericht seine Frage gestellt hat, bereits geprüft haben (siehe die Urteile vom 18. September 1980 in der Rechtssache 795/79, Pesch/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten, Slg. 1980, 2705, und vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 196/80, Anglo-Irish Meat Company Ltd/ Landwirtschaftsminister, Slg. 1981, 2263).
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